Sturm verursacht schwere Schäden: Sperrgebiet in Hohnstein bis 2026 eingerichtet
Ein heftiger Sturm hat in der Region Hohnstein erheblichen Schaden angerichtet, weshalb das Landratsamt eine Sperrzone eingerichtet hat, die bis zum 31. August 2026 gelten wird. Betroffen sind vor allem Wälder und Wege in Rathen, Lohmen, Rathewalde und Hohnstein, einschließlich beliebter Wanderwege zur Basteibrücke. Die durch den Sturm entstehenden Gefahren für die Gesundheit sind nicht zu unterschätzen. Daher ist es wichtig, die Sperrgebietsregelungen zu beachten, um sicher zu bleiben – Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Achten wir aufeinander und bleiben wir vorsichtig!
Infolge eines kürzlich aufgetretenen Sturms, der sich mit einer Geschwindigkeit von 44 km/h in Richtung Ost-Nord-Ost bewegte, wurden erhebliche Schäden in der Region verursacht. Die Windböen erreichten dabei Geschwindigkeiten von bis zu 90 km/h, besonders betroffen war das Gebiet über Rathen in Richtung Hohnstein. Aufgrund der akut durch das Sturmereignis entstandenen Gefahren für Leben und Gesundheit hat das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 31. August 2026 gilt.
Diese Verfügung umfasst ein Sperrgebiet, das die Waldflächen und Waldwege in den Gemeindeteilen von Rathen (rechtselbisch), Lohmen, Rathewalde und Hohnstein einschließt. Besonders betroffen sind unter anderem der Wehlgrund, der Raaberkessel und der Amselgrund, die Schwedenlöcher sowie die Zuwegung zur Basteibrücke von Altrathen bergaufwärts. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Der Waldbereich nördlich der Rathener Straße K 8735 bis zum Zugang Gamrig bleibt zugänglich.
Die Behörden warnen eindringlich vor den Gefahren, die von den sturmgeschädigten Gebieten ausgehen. Verstöße gegen die erlassene Allgemeinverfügung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet, wobei empfindliche Bußgelder von bis zu 10.000 Euro drohen können. Die Situation erfordert besondere Vorsicht und Rücksichtnahme, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Fakten
- Der Sturm bewegte sich in Richtung Ost-Nord-Ost mit einer Zuggeschwindigkeit von 44 km/h
- Die Windböen um 90 km/h (über Rathen in Richtung Hohnstein) verursachten erhebliche Schäden.
- Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlässt die Allgemeinverfügung bis zum 31. August 2026
- Das Sperrgebiet umfasst die Waldflächen und Waldwege in den Gemeindeteilen von Rathen (rechtselbisch), Lohmen, Rathewalde und Hohnstein.
- Der Bereich des Wehlgrundes, des Raaberkessels und des Amselgrundes, der Schwedenlöcher und die Zuwegung zur Basteibrücke von Altrathen bergaufwärts ist gesperrt.
- Der Waldbereich nördlich der Rathener Straße K 8735 bis zum Zugang Gamrig ist ausgenommen.
- Die durch das Sturmereignis verursachten Schäden stellen eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit dar.
- Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden.
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